Testament verfassen

Um familiären Streitigkeiten vorzubeugen, lohnt es sich in vielen Fällen ein Testament zu verfassen, in dem Sie die Erben für Ihre persönlichen Dinge, für das Vermögen und Ihre Immobilien bestimmen. Ein Testament lohnt sich beispielsweise, wenn Sie sich nicht an die gesetzliche Erbfolge halten möchten und neue Erben einsetzen (zum Beispiel den unverheirateten Partner) oder jemanden enterben möchten.

Ohne Testament erben Ihre Angehörigen entsprechend der gesetzlichen Erbfolge. Der überlebende Ehepartner erbt ein Viertel des Nachlasses. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt dieser ein weiteres Viertel, also insgesamt die Hälfte. Die Erben zweiter oder dritter Ordnung profitieren erst vom Erbe, wenn keiner der Erben aus den davor begünstigten Ordnungen mehr lebt.

Die gesetzliche Erbfolge:

Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

So verfassen Sie Ihr Testament

  • gut leserlich und vollständig handschriftlich (Sie können als Lesehilfe eine maschinengeschriebene Abschrift beilegen)
  • unterschrieben mit dem vollständigen Namen, dem Ort und Datum (Wurden mehrere Testamente verfasst/gefunden, gilt das aktuellste.)
  • Das Testament muss von Ihnen selbst verfasst sein.
  • Sie können das Testament notariell beglaubigen und im Zentralen Testamentsregister hinterlegen lassen, aber auch das private Testament hat Gültigkeit.
  • Lassen Sie ggf. bestimmte Formulierungen juristisch absichern.

Ausführliche und weiterführende Informationen zum Thema Erbrecht entnehmen Sie der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. https://www.bmjv.de/

Wir bitten Sie zu beachten, dass wir zu diesen Themen keine Beratungen anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen jedoch gerne Adressen von Rechtsanwälten und Notaren, bei denen Sie sich persönlich beraten lassen können.